Der Beratungseinsatz
Der Beratungseinsatz findet in ihrer häuslichen Umgebung statt. Wir besprechen Ihre aktuelle Pflegesituation,ihre Wünsche und ich berate Sie bezüglich Ihrer Möglichkeiten.
Bei dem Erhalt eines Pflegegrades besteht die Option einer halbjährlichen Pflegeberatung im Rahmen eines Beratungseinsatzes n. 37.3 SGBXI.
Bei ausschließlichem Erhalt von Pflegegeld § 37 SGBXI besteht die Verpflichtung eines Beratungseinsatzes. (Pflegegrad 2-3/ alle 6 Monate und Pflegegrad 4-5 alle 3 Monate ) und es besteht die Möglichkeit sich beraten zu lassen bei Fragen und Veränderung der Pflegesituation.
Die Kosten kann ich direkt mit den gesetzlichen Pflegekassen abrechnen. Sie erhalten ein Formular dass den Beratungseinsatz bescheinigt. Dieser dient bei den Pflegekassen als Nachweis des Beratungseinsatz nach §37.3 SGBXI
Beratungspflicht und Beratungsoption